DSGVO
Kreisverband Sigmaringen: Datenschutzregeln sind notwendig – aber sie müssen auch praktikabel und verhältnismäßig sein
Zum unmittelbar bevorstehenden Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung erklärt der Kreisverband Sigmaringen:
Neben dem berechtigten Schutz der informationellen Selbstbestimmung der Bürger, müssen rechtliche Regelungen auch praktikabel und verhältnismäßig sein. Die neuen Datenschutzregeln, die empfindliche Strafen vorsehen, betreffen eben nicht nur große globale Player wie Google oder Facebook, sondern auch kleine und mittlere Unternehmen, Vereine und das Ehrenamt.
Die Bundesregierung hat es versäumt, die deutsche Wirtschaft ausreichend auf die DSGVO vorzubereiten und die Anpassung des deutschen Rechts nicht bis zum 25.5.2018 vollzogen.
Rechtsunsicherheit bezüglich der Veröffentlichung von Bildern ist ebenfalls ein Thema, das nicht unterschätzt werden darf. Die Regelungen, welche ab dem 25.5.2018 auf die Veröffentlichung von Bildern von Personen Anwendung finden wurden bisher nach den §§ 22 ff. Kunsturhebergesetz (KUG) beurteilt. Ob es Überschneidungen mit der DSGVO geben wird und welche Regelungen dann genau zu beachten sind, bleibt zunächst unklar.
Für uns Freie Demokraten ist klar: zunächst muss es gelten, Aufklärung über das neue Regelwerk zu betreiben, Ängste vor Datenschutz abzubauen und ermahnend auf Datenschutzverstöße zu reagieren. Wir Freie Demokraten setzen uns dafür ein, eine Abmahnwelle zu verhindern.
Hintergrund:
Am 25. Mai 2018 tritt die europaweit geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Sie sieht Auflagen vor, die auch Vereine, das Ehrenamt und Kleinstunternehmen im Umgang mit personenbezogenen Daten befolgen müssen.
David Flügel