Tag des Grundgesetzes
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
der Verfassungstag am 23. Mai ist ein guter Anlass, sich noch einmal der Werte unseres Grundgesetzes zu vergewissern.
Die Grundrechte unseres Grundgesetzes dürfen wir nicht mit den Verfechtern des Abstrusen allein lassen. Abstand zu halten von jenen, die Verschwörungserzählungen verbreiten, ist unbedingt erforderlich. Doch dass die Grundrechte in Corona-Zeiten auch von jenen beschworen werden, die diese Grundrechte sonst verhöhnen, sollte uns nicht bange machen, das zu sagen, was zu sagen ist. Wir brauchen die bürgerschaftliche Demokratie und den Austausch. Unsere Demokratie braucht die offene Debatte wie die Luft zum Atmen.
Auch die wirtschaftlichen Freiheiten geraten immer wieder unter politischen Druck, nicht nur in der Debatte um Corona-Einschränkungen. Zu den Meldungen über eine linksextreme Landesverfassungsrichterin in Mecklenburg-Vorpommern und die Einstufung von „Ende Gelände“ durch den Verfassungsschutz ist zu sagen: Antikapitalismus und Verfassungstreue sind sehr wohl ein Gegensatz. Unser Grundgesetz weist eine wirtschaftspolitische Offenheit auf, die nicht mit Neutralität verwechselt werden sollte. Die Garantie des Privateigentums, die Berufsfreiheit und weitere Einzelbestimmungen sind Teil der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Lasst uns Freiheit und Verantwortung gerade in Krisenzeiten miteinander vereinbaren und nicht gegeneinander ausspielen. Dafür stehen wir Freien Demokraten.