XXL-Landtag verhindern!

Was sieht der Gesetzentwurf vor?
Der Vorschlag ist, aus den 70 Landtagswahlkreisen nur noch 38 Wahlkreise zu machen. Es soll 1:1 die Struktur der aktuellen Bundestagswahlkreise übernommen werden. Das bedeutet, künftig gibt es statt 70 Direktmandaten nur noch 38 Direktmandate.

Warum ist das notwendig?
Durch Überhangmandate, die entstehen, wenn von einer Partei mehr Direktmandate errungen werden, als ihr nach der Stimmverteilung eigentlich im Landtag zustünden, vergrößert sich der Landtag, weil bei allen anderen Parteien Ausgleichsmandate entstehen, um das Wahlergebnis auch in der Sitzanzahl widerzuspiegeln. Aktuell hat der Landtag 34 Abgeordnete „zu viel“. Das liegt daran, dass die Grünen 58 Direktmandate gewonnen haben, was fast der Hälfte der Sollgröße entspricht, aber insgesamt nur 32,6 Prozent der Stimmen auf sich vereinigen konnten. Deshalb musste bei allen anderen Parteien so lange aufgefüllt werden, bis das Kräfteverhältnis dem Wahlergebnis entsprach. Reduziert man nun die Direktmandate auf 38 gibt es bei einer Diskrepanz zwischen direkt gewonnenen und nach dem Zweitstimmenergebnis zu verteilenden Mandaten zwangsläufig insgesamt weniger Mandate als dies bei 70 Direktmandaten der Fall wäre.

Was passiert, wenn man das nicht macht?
Das Wahlrecht wurde jüngst so gefasst, dass es eine Erst- und eine Zweitstimme gibt. Damit kam ein weiterer Faktor hinzu, der das Parlament aufblähen kann, das Stimmensplitting. Durch die Möglichkeit, Erst- und Zweitstimme an einen Bewerber einer Partei und an eine Liste einer anderen Partei vergeben zu können, erhöht sich das Risiko einer unverhältnismäßigen Aufblähung noch weiter. Wählt die Bevölkerung nochmal genauso wie bei der Bundestagswahl 2021, würde der Landtag gemäß einer Berechnung des Politikwissenschaftlers Prof. Dr. Joachim Behnke statt der Sollgröße von 120 bei 216 Abgeordneten liegen und einen dreistelligen Millionenbetrag zusätzlich kosten. Beim Vorschlag der FDP würde kein Überhangmandat entstehen und die Sollgröße damit eingehalten werden. Der Rechnungshof Baden-Württemberg schreibt von Befürchtungen über 200 Millionen Euro Mehrkosten mit dem aktuellen Wahlrecht. Diese Mehrkosten entstehen nicht, wenn man mit dem Vorschlag der FDP das Wahlrecht korrigiert.

Leidet darunter die Bürgernähe, wenn die Wahlkreisgrößen sich annähernd verdoppeln?
Nein. Es werden weiterhin genügend Abgeordnete das ganze Land (als Vertreter des „ganzen Volkes“) repräsentieren. Es gibt aber keine zusätzlichen Abgeordneten, die es für einen funktionierenden Landtag nicht braucht. Weder aus wissenschaftlicher Sicht wird künftig weniger repräsentiert, noch sind direkt gewählte Abgeordnete besser als über Listen eingezogene oder umgekehrt, was auch das Bundesverfassungsgericht in seinem jüngsten Urteil zum Wahlrecht bestätigt hat. Auch bei 38 Wahlkreisen wohnen die Abgeordneten schön verteilt im Landesgebiet, unterhalten dort ihre Wahlkreisbüros und kümmern sich um die Anliegen der Menschen vor Ort. Das Argument vermeintlich leidender Bürgernähe ist eine Scheindebatte, die von jenen befeuert wird, denen es um die eigenen Pfründe geht.

Warum wehren sich Grüne, CDU und SPD dann so gegen diesen Vorschlag?
Das aktuelle Wahlrecht erhöht die Wahrscheinlichkeit signifikant, dass der Landtag sogar über die bereits jetzt mit mehr als 28 Prozent zu hohe Größe von 154 Abgeordneten hinaus anwächst. Der aktuelle Vorschlag führt sehr wahrscheinlich zu einer Landtagsgröße von ca. 120 Abgeordneten. Das bedeutet, ziemlich viele der jetzigen Abgeordneten verlieren ihren Platz im Landtag. Knapp 9.000 Euro Abgeordnetenentschädigung, weitere Vorteile und Privilegien wären dann weg. Bei einem größeren Landtag hingegen sind die Chancen für alle besser, erneut einzuziehen. Zudem müssten sich viele Abgeordnete durch die Zusammenlegung von Wahlkreisen der Herausforderung stellen, dass zwei Abgeordnete um eine Kandidatur konkurrieren müssten, die bislang in getrennten Wahlkreisen je eigens kandidiert haben. Es geht also um persönliche Motive der jetzigen Abgeordneten.

Warum nehmen die FDP-Abgeordneten dieses Risiko in Kauf?
Von den 18 FDP-Abgeordneten wären zehn direkt von Wahlkreiszusammenlegungen betroffen, davon vier Fünftel des Fraktionsvorstands. Die FDP-Abgeordneten sind aber der Meinung, dass es ein Privileg darstellt, die Bevölkerung im Parlament zu repräsentieren und Politik glaubwürdig sein muss. Das bedeutet, nach Ansicht der FDP-Abgeordneten darf es nicht sein, dass angesichts aller gegenwärtigen Krisen die Bevölkerung aufgerufen wird, zu sparen, die Parlamente aber immer fetter werden. Deshalb stellt jeder FDP-Abgeordnete seine eigenen, persönlichen Interessen hinter das Gemeinwohl zurück und nimmt den eigenen Mandatsverlust in Kauf. Dazu sind die Abgeordneten von Grünen, CDU, SPD und AfD nicht bereit.

Wird damit nicht an der Demokratie gespart?
Nein. Die Wahlpräferenzen der Bürgerschaft wären weiterhin genauso im Parlament abgebildet, wie bei mehr Abgeordneten auch. Mehr Abgeordnete bedeuten eben nicht mehr Demokratie. Ganz im Gegenteil wäre von vornherein eine rasche Handlungsfähigkeit des neu gewählten Landtags sichergestellt. Bei wesentlich mehr Abgeordneten hingegen müssten aber bspw. neue Räumlichkeiten besorgt, zusätzliche Mitarbeiter eingestellt und ggf. der Plenarsaal umgebaut werden, was die Handlungsfähigkeit des Parlaments eher einschränken würde.

Worin unterscheidet sich der Entwurf zum von der Ampel beschlossenen Wahlrecht für den Bundestag?
Für die Parlamentsaufblähung ursächlich ist das Missverhältnis zwischen gewonnenen Direktmandaten und tatsächlichem Stimmenanteil im Verhältnis zu den anderen Parteien. Man muss also diese Überhangmandate vermeiden, wenn man bei einem Zweistimmenwahlrecht vermeiden will, dass sich die Parlamente aufblähen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten. Die Ampel hat die Möglichkeit gewählt nur so viele Direktmandate zu vergeben, wie durch die Anzahl der Zweitstimmen gedeckt sind. Das bedeutet, ein Direktmandatssieger, der aber nur 18,5 Prozent der Erststimmen auf sich vereinigen konnte, zieht unter Umständen nicht in den Bundestag ein. Die schlechtesten Wahlkreissieger werden so lange weggekappt, bis die Sitzverteilung dem Zweitstimmenergebnis entspricht.
Der Vorschlag der FDP für das Volksbegehren im Land hingegen wählt den Weg, die grundsätzliche Anzahl an Direktmandaten zu verringern. Das korrigiert die Aufblähtendenz ganz massiv und führt zu einem kleineren Parlament. So wird aber die unschöne Situation vermieden, dass Wahlkreissieger ggf. kein Mandat erhalten.

Warum muss ich nochmal unterschreiben, obwohl ich bereits unterschrieben habe?
Die FDP hat das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ einer Privatinitiative um den Bietigheimer Dr. Dieter Distler unterstützt, der einen sehr ähnlichen Vorschlag eingebracht hat. Sein Volksbegehren wurde zugelassen und durchgeführt, das notwendige Quorum aber nicht erreicht, obwohl es mit knapp 130.000 Unterschriften ein durchaus sehr achtbares Ergebnis gab. Im Anschluss an sein Volksbegehren fand der Prozess der FDP gegen Innenminister Thomas Strobl vor dem Verfassungsgericht statt, der notwendig war, weil Strobl das Volksbegehren aus politischen Motiven nicht zulassen wollte. In diesem Prozess vor dem Verfassungsgerichtshof hat die FDP Thomas Strobl vollumfänglich besiegt. Allerdings mit dem Preis von 15 Monaten Verzögerung für den Start des Volksbegehrens. Jeder, der einen kleinen aber effizienten Landtag will, muss also erneut unterschreiben.

Was passiert, wenn das Volksbegehren Erfolg hat?
Kommen die ca. 770.000 Unterschriften zusammen muss der Landtag über den Gesetzentwurf beraten. Diesen hat er bereits einmal abgelehnt, weil nur die 18 FDP-Abgeordneten für die Verkleinerung des Landtags waren. Voraussichtlich wird er also wieder nicht beschlossen, was dann dazu führt, dass ein Volksentscheid angesetzt wird, wie es ihn etwa zu Stuttgart 21 gab.

Wichtige Unterlagen und weitere Informationen